Wertminderung des Fahrzeuges nach einem Unfall !

September 21, 2023

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Frank Roll

Bei einem Autounfall zahlt die KFZ-Versicherung des Verursachers eine Schadensersatzleistung in Form einer Wertminderung. Diese Leistung ist nur bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von fünf Jahren relevant, da sie dann einen spürbaren Minderwert aufweisen. Je älter ein PKW wird, desto geringer fällt der Wert aus.

Angenommen, Sie haben einen Unfall und müssen Ihr Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Trotz der Reparatur wird der Wert des Autos einen gewissen Verlust erfahren, wenn es verkauft wird. Dieser Aspekt muss bei der Schadensregulierung berücksichtigt werden, da Sie nicht schlechter gestellt sein dürfen als vor dem Unfall. Experten unterscheiden hierbei zwischen technischer und merkantiler Wertminderung.

Die Ermittlung der Wertminderung nach einem Unfall ist schwieriger als man auf den ersten Blick glauben mag. Man muss den Wert des Fahrzeugs vor und nach der Reparatur vergleichen, aber nur die Differenz des Kaufpreises reicht nicht aus, da dieser oft nicht den tatsächlichen Wert widerspiegelt.

Nach einem Unfall steht dem Eigentümer des Fahrzeugs die Wertminderung zu. Sie müssen das Fahrzeug dazu nicht unbedingt reparieren lassen, sondern können sich auch die Kosten anhand eines Gutachtens auszahlen lassen. Bei Leasingfahrzeugen erhält der Leasinggeber und nicht der Fahrer die Auszahlung, bei finanzierten Fahrzeugen erhält die finanzierende Bank die Wertminderung.

Merkantiler Wertminderung bezieht sich auf den Wertverlust eines Gutes, der sich aus der Verringerung des Verkaufspreises eines Gutes aufgrund seines Alters, seines Zustands oder seiner Funktionalität ergibt. Technische Wertminderung hingegen bezieht sich auf den Wertverlust eines Gutes, der sich aus dem Verlust des Wertes des Gutes durch den technischen Fortschritt oder durch technische Defekte ergibt.

Bei der Berechnung der Wertminderung eines Autos unterscheidet ein Gutachter zwischen der merkantilen und der technischen Wertminderung. Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn ein Schaden nach einem Unfall zwar behoben wurde, aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es später noch zu Folgeschäden kommt. Aus diesem Grund muss im Kaufvertrag immer angegeben werden, ob ein Unfallschaden vorliegt. Wenn der Schaden repariert wurde, ist es wahrscheinlich, dass der Käufer einen Abschlag vom Kaufpreis verlangt.

Eine technische Wertminderung bezieht sich auf Veränderungen der Funktionstüchtigkeit, der technischen Sicherheit oder des Aussehens eines Fahrzeuges, nachdem es aufgrund eines Schadens repariert wurde. Wenn beispielsweise ein Bauteil nach einem Unfall neu lackiert wird und der Farbton von den umliegenden Teilen abweicht, wird dies als technische Wertminderung bezeichnet. Ebenso wird von technischer Wertminderung gesprochen, wenn eine Reparatur das Leergewicht eines Lastkraftwagens erhöht und dadurch die Nutzlast verringert.

Der BSVK (Bundesverband freiberuflicher und unabhängiger Sachverständiger im Kraftfahrzeugwesen) gibt an, dass eine Wertminderung des Fahrzeugs auch dann nicht ausgeschlossen werden kann, wenn es vor dem Unfall bereits einen Vorschaden gibt. Auch wenn das Schadenbild nicht dasselbe ist, wird die Wertminderung weniger ausgeprägt sein.

Nach einem Unfall mit einem finanzierten Auto sollte der finanzierenden Bank sofort informiert werden. Die Wertminderung steht in der Regel zunächst der Bank zu, aber sie wird auf den Restkreditbetrag angerechnet. Daher sollte man bei der Auszahlung mit der Bank Rücksprache halten, ob sie nicht doch Ihnen gegenüber ausgezahlt werden darf.

In bestimmten Fällen besteht kein Anspruch auf eine Wertminderung. In solchen Fällen werden Reparaturarbeiten wie Lackierungen und Montagen neuer Ersatzteile den Wertverlust ausgleichen. Eine Ausnahme bilden hier natürlich Oldtimer. Auch bei einem Totalschaden fällt die Wertminderung weg. In diesen Fällen zahlt die gegnerische Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts an den Geschädigten. Alternativ können auch Erstattung der Reparaturkosten, eine Nutzungsausfallentschädigung oder Schmerzensgeld gezahlt werden.

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