Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen
Bevor man die Polizei kontaktiert oder versucht, das Problem mit dem Unfallgegner zu lösen, muss die Unfallstelle sichergestellt werden. Danach muss überprüft werden, ob jemand verletzt wurde.
Polizei rufen
In Fällen von schweren Unfällen, bei denen Verletzte oder sogar Tote zu beklagen sind, sollte man unbedingt die Polizei verständigen. Wenn man dies nicht tut, kann man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.
Bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, eine polizeiliche Unfallaufnahme vorzunehmen, wenn der Eindruck besteht, dass der Unfallgegner unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Wenn er Schlangenlinien gefahren ist, schlecht laufen kann oder seine Pupillen ungewöhnlich sind, ist dies ein Anzeichen dafür, dass er nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. In der Regel muss man als Fahrer ein gewisses Mitverschulden anerkennen, aber wenn der Unfallgegner ein pflichtwidriges oder strafbares Verhalten gezeigt hat, kann er für den gesamten Schaden aufkommen müssen. Daher ist es wichtig, Blutalkoholwerte usw. amtlich feststellen zu lassen.
An der Unfallstelle warten
Wenn man an einem Unfall bteiligt ist, ist es notwendig, eine angemessene Zeit an der Unfallstelle zu warten – die Dauer hängt von den Umständen ab, aber sie sollte mindestens 30 Minuten betragen. Wenn in dieser Zeit niemand auftaucht, muss man seinen Namen und seine Anschrift hinterlassen und die anderen Beteiligten oder eine nahe gelegene Polizeidienststelle über den Unfall informieren. Dabei muss man auch seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort des Fahrzeugs angeben und eventuell weitere Informationen bereitstellen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Sie müssen ohne schuldhaftes Verzögern dafür sorgen, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen. Wenn der Unfallpartner nicht vor Ort ist, warten Sie eine angemessene Zeit und fahren dann direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Im Falle eines Blechschadens ist es meist eine Geldstrafe, aber bei höheren Schadenssummen kann es auch zur Entziehung des Führerscheins kommen. Ob die Strafe milder ausfällt, hängt davon ab, ob der Täter geständig ist und ob er vorbestraft ist.
Polizei auch bei Bagatellunfällen rufen
Selbst bei einem Bagatellunfall ist es manchmal ratsam, dass man die Polizei verständigt. Dies ist besonders dann wichtig, wenn es zwischen den Beteiligten Meinungsverschiedenheiten über den Unfallhergang gibt oder wenn der Gegener ein Auto mit einem Nummernschild aus einem Nicht-EU-Staat fährt und keine Versicherungsnachweise vorweisen kann.
Kein Schuldanerkenntnis ohne Zustimmung der Versicherung
Man sollte nicht ohne Zustimmung der Versicherung ein pauschales Schuldanerkenntnis abgeben. Dies kann Ärger mit der Versicherung verursachen, da der Versicherte nicht dazu berechtigt ist, die Schuld vollständig oder teilweise zu bestätigen.
Unfallbericht unterschreiben, aber nicht unterschreiben
Versicherungen und Automobil-Clubs bieten Unfallberichte an, die von Unfallbeteiligten ausgefüllt werden müssen. Diese Berichte stellen jedoch kein Schuldanerkenntnis dar, sondern enthalten lediglich Fahrzeug- und Personendaten, einen Schadensbericht und eine Unfallskizze. Daher ist es in der Regel auch völlig in Ordnung, diese Berichte zu unterschreiben. Wenn Sie noch mehr über Autounfälle, Schadenersatzansprüche und Rechte und Pflichten bei einem Unfall erfahren möchten, schauen Sie sich die Ratgeber auf unserer Seite an!
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