Ersatzwagen nach einem Unfall: Ihre Rechte und Möglichkeiten
Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Ersatzwagen. In der Regel wird die Rechnung dafür von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Allerdings ist es bekannt, dass Versicherungen nicht gerne Geld ausgeben. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl des Ersatzwagens einige Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass die Versicherung die Kosten trägt.
Bedingungen für die Übernahme der Kosten
Nach einem Unfall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Mietwagen, vorausgesetzt die Schuldfrage ist eindeutig. Die Betroffenen müssen dafür nicht selbst aufkommen, da die Autovermieter normalerweise direkt mit den Versicherungen abrechnen. Sollte die Versicherung aber nicht zahlen, muss der Mieter die Mietwagenrechnung begleichen.
Als Unfallgeschädigter muss man nachweisen, dass man das betroffene Fahrzeug regelmäßig benutzt, zum Beispiel durch tägliche Fahrten zur Arbeit oder zu anderen Terminen. Außerdem muss man in der Lage sein, das Auto zu nutzen, wenn man zum Beispiel im Krankenhaus liegt oder auf Kreuzfahrt ist, wird die Versicherung keine Leihwagen und keine Nutzungsausfallentschädigung zahlen.
Wer während der Reparaturdauer nur sehr wenige oder sehr kurze Strecken mit dem Auto gefahren hat, hat möglicherweise nur Anspruch auf die Erstattung von Taxikosten und nicht auf die Kosten für einen Leihwagen.
Anspruch auf einen Ersatzwagen
Nach einem Unfall kann der Geschädigte einen Ersatzwagen erhalten, solange sein Fahrzeug reparaturbedürftig und fahruntüchtig ist. Normalerweise beginnt die Zeit mit einer Schadensermittlung, bei der ein Gutachter den Schaden prüft. Wird dann festgestellt, dass das Fahrzeug reparaturbedürftig ist, dann hat der Geschädigte Anspruch auf den Ersatzwagen, bis sein Auto wieder fahrbereit ist. Sollte es zu einem Totalschaden gekommen sein, dann hat er auch Anspruch auf den Ersatzwagen, bis er ein neues Auto erhalten hat.
Angemessenes Ersatzfahrzeug
Nach einem Unfall steht dir nur ein angemessenes Ersatzfahrzeug zu. Es muss sich auf einem ähnlichen Level befinden wie dein eigener Wagen, zum Beispiel kannst du dir keinen Oberklassewagen als Leihwagen aussuchen, wenn du eigentlich eine Mittelklasse fährst.
Nach einem Unfall: Sollte man einen Mietwagen nehmen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall beantragen?
Nach einem Unfall müssen viele Fragen geklärt werden, eine davon ist die Wahl zwischen einem Mietwagen oder einer Nutzungsausfallentschädigung. Personen, die täglich auf ein Auto angewiesen sind, können sich für einen Mietwagen entscheiden, der von der beauftragten Autovermietung zu ihnen nach Hause, ins Büro oder zur Werkstatt gebracht und am Ende der Mietdauer wieder abgeholt wird. Verlängerungen des Mietvertrags sind ebenfalls möglich, falls die Reparatur des eigenen Autos länger dauert als erwartet.
Wenn man nicht jeden Tag ein Auto benötigt, kann man vielleicht Geld sparen, indem man sich von der Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lässt. In diesem Fall muss man sich selbst um die Anmietung eines Leihwagens kümmern. Man muss eine Kaution hinterlegen und den Wagen auch selbst beim Vermieter abholen und abgeben.
Was kann ich unternehmen, wenn die Versicherung meinen Mietwagen nicht bezahlen möchte?
Es ist nicht einfach, nach einem Unfall die Übersicht zu behalten, daher ist es ratsam, nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um zu vermeiden, dass es zu Streitigkeiten zwischen Geschädigten und Versicherungsunternehmen kommt. Wenn Schwierigkeiten auftreten, ist es sehr wichtig, einen Anwalt zu kontaktieren.
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