Bagatellschaden – und Gutachter, so geht es !

Oktober 23, 2023

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Frank Roll

Ein Bagatellschaden ist ein Schaden, der weniger als 750 Euro beträgt. Dazu gehören zum Beispiel kleine Kratzer oder Dellen am Fahrzeug. Wenn ein Schaden unverschuldet ist und die Bagatellgrenze überschreitet, muss die Versicherung alle Kosten für die Schadensregulierung übernehmen, einschließlich der Kosten für Gutachter und Anwälte. Allerdings bezahlt die Versicherung diese Kosten nicht, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Verkehrsunfälle passieren zwar seltener, aber sie sind in der Regel teurer als früher. Selbst ein einfacher Kratzer durch einen langsamen Auffahrunfall kann zu Kosten in Höhe von über 1.000 Euro führen, da moderne Autos hoch komplex und technisiert sind und schon ein geringfügiger Schaden schwerwiegende Folgen haben kann. Oft schätzen Laien die Kosten für den Schaden falsch ein, da sie nicht wissen, welche Konsequenzen ein Unfall haben kann.

Wenn Sie als Geschädigter bei einem Unfall einen kleinen Schaden an Ihrem Auto haben, sollten Sie einen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Eine Kfz-Werkstatt kann nur eine Schätzung der Reparaturkosten erstellen, während ein Gutachter ein qualifiziertes Kurzgutachten erstellen kann, das solider und umfangreicher ist als die Kostenvoranschläge der Werkstatt. Sollte der Schaden die Bagatellschadensgrenze überschreiten, kann ein Gutachter außerdem ein aussagekräftiges Gutachten erstellen, um sicherzustellen, dass der Schaden angemessen reguliert wird.

Bei Bagatellschäden können die Kosten für ein Gutachten in der Regel nicht erstattet werden. Meist reicht ein Kostenvoranschlag für den Geschädigten. In Einzelfällen kann aber auch eine gegnerische Versicherung dazu verpflichtet sein, die Kosten für das Gutachten zu tragen, wenn der Geschädigte nicht selbst schuld ist. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. In manchen Fällen kann ein Bagatellschaden auch zu einer Wertminderung des Fahrzeugs führen.

Obwohl es einen Bagatellschaden gibt, gilt Ihr Auto immer noch offiziell als unfallfrei. Dadurch wird der Wert Ihres Fahrzeugs nicht auf Dauer beeinträchtigt und es gibt keine Wertminderung.

Es ist klar, dass sogar Bagatellschäden finanzielle Auswirkungen haben können, so dass es besser ist, eine professionelle Reparatur vorzunehmen. Allerdings können leichte Lackschäden nicht dazu führen, dass ein Auto als Unfallwagen betrachtet wird. Daher kann ein Auto, das Bagatellschäden aufweist, immer noch als unfallfrei bezeichnet werden, es sei denn, es handelt sich um ein sehr altes Fahrzeug.

Als jemand, der an einem Unfall beteiligt war, müssen Sie bei einem Bagatellschaden am Leasingfahrzeug einige Dinge beachten.

Bei einem Leasingfahrzeug unterscheidet sich der Abwicklungsprozess des entstandenen Schadens nicht von dem eines Autos, das im Eigentum des Fahrers steht. Allerdings ist die Situation komplexer, da es neben dem Fahrer und dem Unfallverursacher noch eine dritte Partei gibt, nämlich den Eigentümer des Fahrzeugs, also den Leasinggeber. Um eine rechtssichere Position zu gewährleisten, ist es ratsam, den Leasinganbieter sofort über den vermeintlichen Bagatellschaden zu informieren. Er wird dann gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

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