Autounfall im Ausland:

November 1, 2023

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Frank Roll

Wenn man im Urlaub unterwegs ist, ist es ärgerlich, wenn etwas passiert. Sei es, dass man selbst einen Fehler gemacht hat oder ein anderer Autofahrer aufgefahren ist. In Deutschland wäre man auf solche Situationen vorbereitet, wie aber verhält man sich im Ausland? Es ist nicht einfach, in einem fremden Land ein Auto zu fahren, aber wenn man sich vorher gut vorbereitet, kann man sich bei einem Unfall richtig verhalten. Dazu sollte man unbedingt eine Grüne Karte und einen europäischen Unfallbericht dabei haben.

In vielen Ländern ist es notwendig, eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen, die man im Falle eines Unfalls vorlegen kann. Innerhalb der EU ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich. Man erhält die Grüne Versicherungskarte von der Versicherungsgesellschaft, bei der man eine Autoversicherung abgeschlossen hat. Um sicherzustellen, dass man im Falle eines Unfalls vorbereitet ist, kann man einen Europäischen Unfallbericht, der sowohl in der eigenen Muttersprache als auch in der Sprache des Reiselandes verfasst ist, im Handschuhfach des Fahrzeugs aufbewahren. Dieser kann kostenlos von unserer Website als PDF-Dokument heruntergeladen und zu Hause ausgedruckt werden.

Sollte es trotz Vorsicht und Achtsamkeit zu einem Autounfall kommen, sind die üblichen Schritte zu beachten. Die Unfallstelle muss abgesichert, die Warnblinker eingeschaltet, ein Warndreieck aufgestellt und die Warnweste angelegt werden.

  • Bei einem kleinen Blechschaden ist es nicht unbedingt notwendig, die Polizei zu rufen. Es ist aber wichtig, den Vorfall zu dokumentieren und die Kontaktdaten des anderen Autofahrers aufzuschreiben.
  • Verlassen Sie nicht den Unfallort.
  • Es ist ratsam, immer Fotos der beschädigten Autos zu machen (Kennzeichen, Sachschäden).
  • Füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus und lassen Sie sich das Protokoll von beiden Unfallbeteiligten unterschreiben.

Lassen Sie sich unter keinen Umständen dazu verleiten, ein Schuldeingeständnis abzugeben. Dies könnte im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung für Sie nachteilig sein.

Um Ansprüche geltend zu machen, können Sie sich an die zuständige Behörde oder an den zuständigen Ansprechpartner wenden, der in der Regel durch das Gesetz bestimmt ist. Dies kann je nach Art des Anspruchs variieren. Es kann notwendig sein, dass Sie sich bei einem Gericht einreichen, um eine Entscheidung einzuholen, oder dass Sie sich an eine staatliche Einrichtung wenden, um einen Antrag auf Entschädigung zu stellen.

Wenn Sie in einem EU-Land wie der Schweiz, Norwegen oder Island in einen Unfall verwickelt sind, können Sie Ihre Ansprüche in Deutschland geltend machen. Dazu wenden Sie sich am besten an den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer, um herauszufinden, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. In nicht-EU-Ländern müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden. Wenn Sie nach drei Monaten immer noch keine Entschädigung erhalten haben, können Sie sich an die deutsche Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Wurde der Unfall mit einem Mietfahrzeug verursacht, ist es unbedingt notwendig, die Polizei hinzuzuziehen, da dies von fast allen Mietwagenunternehmen verlangt wird.

Falls sich die Polizei weigert, den Unfall aufzunehmen, sollten Sie sich dies schriftlich bestätigen lassen. Nur so können Sie später beweisen, dass Sie Ihren Pflichten aus dem Mietvertrag nachgekommen sind. Andernfalls könnte das Mietwagenunternehmen Sie für den gesamten Schaden haftbar machen.

Je nachdem, in welchem Land Sie sich befinden, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Wenn Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, übernehmen diese die Kosten.

Bei einem Kfz-Unfall, der sich im Ausland zwischen zwei Deutschen ereignet, gilt das deutsche Schadenersatzrecht. Für den Fall, dass ein Rechtsstreit entsteht, muss dieser vor einem deutschen Gericht verhandelt werden. Wenn jedoch ein Unfall zwischen einem Deutschen und einem EU-Ausländer stattfindet, gilt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Der Schadenregulierungsbeauftragte ist für die Abwicklung zuständig.

Bei einem Kfz-Unfall zwischen einem Deutschen und einem Nicht-EU-Ausländer im Ausland kann es schwierig werden, ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. Daher ist es ratsam, umgehend die Polizei zu informieren. Grundsätzlich gilt das Schadenregulierungsrecht des Landes, in dem der Unfall stattgefunden hat. Falls es zu Streitigkeiten kommt, ist es empfehlenswert, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Wer ins Ausland fahren möchte, muss sich vorher gut vorbereiten. Dazu gehört es, sich über das Zielland zu informieren. Dazu gehören Informationen über die Verkehrsregeln, was bei Kontrollen und Unfällen zu beachten ist, ob das Fahrzeug die erforderliche Sicherheitsausrüstung an Bord hat und ob Straßen-Vignetten benötigt werden. Da jedes Land andere Regeln hat, ist es wichtig, die Unterschiede zu Deutschland zu kennen.

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