KH-Schaden kurz einordnen
Schadenort, Erreichbarkeit, Fahrbereitschaft und gewünschte Unterstützung erfassen.
Dieser Meldeweg ist für Geschädigte eines Kfz-Haftpflichtschadens (KH-Schaden). Die Anfrage und organisatorische Vermittlung sind kostenfrei. Wir koordinieren bundesweit den Kontakt zu Kfz-Sachverständigen und spezialisierten Verkehrsrechtskanzleien – transparent und nur mit Ihrer dokumentierten Zustimmung. Kasko- und Eigenschäden werden über diesen Weg nicht aufgenommen.
Die Vermittlung durch SchadenNetzwerk ist für Unfallgeschädigte kostenfrei. Ob und von wem Kosten eines Gutachtens oder einer anwaltlichen Tätigkeit getragen werden, hängt vom konkreten Fall ab und wird ausschließlich durch den jeweiligen Experten erläutert.
Sie schildern nur die organisatorisch notwendigen Eckdaten. SchadenNetzwerk ordnet die Anfrage regional und fachlich zu. Ob ein Partner beauftragt wird, entscheiden Sie.
Schadenort, Erreichbarkeit, Fahrbereitschaft und gewünschte Unterstützung erfassen.
Wir suchen nach Region, Fachgebiet und Verfügbarkeit einen passenden Sachverständigen und/oder eine Kanzlei.
Die Weitergabe erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung. Eine Beauftragung entsteht nicht automatisch.
Bei einem KH-Schaden zählen fachliche Zuständigkeit, regionale Erreichbarkeit und eine saubere Trennung der Rollen. Genau dafür bündeln wir ein bundesweites Netzwerk.
Wir ordnen Ihre Anfrage anhand von Schadenort, Unterstützungsbedarf und Verfügbarkeit einem geeigneten Netzwerkpartner zu.
Unser Anspruch sind qualifizierte Kfz-Sachverständige und Kanzleien mit erkennbarem Schwerpunkt im Verkehrsrecht – keine beliebige Adressweitergabe.
Vor einer Weitergabe wird Ihre Auswahl dokumentiert. Es entsteht keine automatische Beauftragung und keine Bindung.
Der Sachverständige stellt technische Tatsachen fest. Die Kanzlei bewertet rechtliche Fragen. SchadenNetzwerk koordiniert ausschließlich den Kontaktweg.
Wir benötigen zunächst keine Dokumente und keine ausführliche Schadenschilderung. Sensible Unterlagen werden erst nach der Zuordnung über einen geeigneten geschützten Weg angefordert.
Für die Aufnahme, Zuordnung und organisatorische Vermittlung eines KH-Schadens durch SchadenNetzwerk berechnen wir Ihnen nichts. Leistungen der vermittelten Experten werden separat und transparent geklärt.
Die organisatorische Vermittlung ersetzt weder die technische Begutachtung noch die anwaltliche Beratung. Diese Leistungen beginnen erst mit einer gesonderten Beauftragung des jeweiligen Partners.