Seien Sie bei der Unfallaufnahme äußerst gründlich, denn Versicherer werden oft versuchen, die Leistungen zu minimieren. Daher ist es wichtig zu beachten, dass man nach dem Unfall finanziell nicht schlechter stehen darf, als vor dem Unfall, was auch die Rechtsprechung vorschreibt.
Nach einem Unfall werden die Versicherer normalerweise schnell mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie versuchen, Sie davon abzuhalten, einen eigenen Sachverständigen oder einen eigenen Verkehrsanwalt einzuschalten, da sie wissen, dass Sie keine Erfahrung mit der Abwicklung von Unfallschäden haben und somit eher bereit sind, mit dem vom Versicherer vorgeschlagenen Vertrag einverstanden zu sein. Sie müssen sich immer daran erinnern, dass der Versicherer als Unfallverursacher nur ein Interesse daran hat, den Schadensaufwand so gering wie möglich zu halten. Auch wenn Sie eine Teilschuld am Unfall tragen sollten, hat die Gegenseite die Kosten Ihres Anwalts zu übernehmen. Daher empfehlen wir, dass Sie einen Verkehrsanwalt beauftragen, um die Mühe und Arbeit mit der Unfallregulierung zu ersparen.
Sollten Sie keinerlei Schuld am Unfall tragen, ist es ratsam, sich nicht bei Ihrer eigenen Versicherung zu melden, da sonst eine Höherstufung droht. Sollten Sie dagegen teilweise schuldig sein, so ist es empfehlenswert, Ihre eigene Versicherung zu benachrichtigen.
Als Unfallopfer haben Sie meist mehr Rechte und Ansprüche, als Ihnen bewusst ist oder als Ihnen der gegnerische Versicherer glauben machen möchte. Um Ihre Interessen zu schützen, sollten Sie deshalb einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Er wird sich dann um die gesamte Abwicklung des Schadensfalles kümmern und sicherstellen, dass Ihre Ansprüche und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Für ein optimales Ergebnis ist eine professionelle Schadensregulierung wichtig
0 Comments