Der Gutachter untersucht beim Unfallfahrzeug alle Schäden sorgfältig und dokumentiert sie genau in seinem Gutachten. Er beschreibt die durch den Unfall entstandenen Mängel detailliert und belegt sie mit entsprechenden Fotos. Auch mögliche schon vor dem Unfall vorhandene Defekte nimmt er in seine Begutachtung auf.
Danach erklärt er, welche Reparaturen notwendig sind, um den Schaden zu reparieren, und errechnet dazu die Kosten, den voraussichtlichen Zeitaufwand und die Eventualität, dass der Betroffene einen Mietwagen/Unfallersatz benötigt, um die Ausfallzeit zu überbrücken.
Der Unfallgutachter kann aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Reparatur des beschädigten Fahrzeugs nicht mehr möglich oder wirtschaftlich sinnlos ist. In diesem Fall ermittelt er den Wert des Fahrzeugs, bevor es beschädigt wurde, und den Wert des beschädigten Autos.
Die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeugs werden üblicherweise in Kosten für Ersatzteile, den zeitlichen Aufwand und Lackierkosten unterteilt. Der Zeitaufwand wird oft in Arbeitswerten (AW) angegeben. Bei 10er AW entspricht 1 AW 6 Minuten, bei 12er AW entspricht 1 AW 5 Minuten, von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Die Reparaturdauer bezieht sich auf die Zeit, in der eine erfolgreiche und vollständige Reparatur des Fahrzeugs durchgeführt werden kann. Diese kann durch Lieferzeiten für Ersatzteile oder eine hohe Auslastung der Werkstatt verlängert werden.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man bezahlen muss, um ein vergleichbares Fahrzeug am örtlichen Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Bei seltenen Fahrzeugen muss man möglicherweise auch in größerer Entfernung nach einem passenden Modell suchen.
Als Restwert bezeichnet man den Wert, den ein Fahrzeug im beschädigten Zustand hat. Heutzutage ermitteln Restwertbörsen wie CarTV oder AutoOnline diesen Wert. Der Geschädigte hat aber auch die Möglichkeit, sein Fahrzeug an einer vertrauenswürdigen Werkstatt zu dem im Gutachten festgestellten Restwert zu verkaufen. Es sei denn, die Versicherung hat dem Geschädigten vorher ein verbindliches Angebot gemacht.
Wenn Ihnen als Geschädigtem aufgrund eines Unfalls Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht zur Verfügung steht, können Sie eine Entschädigung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen. Dieser Betrag wird als Nutzungsausfall bezeichnet und wird normalerweise durch Multiplikation des Tageswertes aus Tabellenwerken mit der Dauer des Ausfalls ermittelt.
Die Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet die Zeitspanne, die notwendig ist, um ein entsprechendes Fahrzeug am lokalen Gebrauchtwagenmarkt aufzufinden und zu kaufen. Dieser Zeitraum wird in Kalendertagen angegeben.
In der Literatur unterscheidet man zwischen einer technischen und einer merkantilen Wertminderung. Die technische Wertminderung ist heutzutage kaum noch relevant, da durch Reparaturen in den meisten Fällen der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden kann. In solchen Fällen wäre eine technische Wertminderung anzusetzen.
Der Wert eines Fahrzeugs kann durch einen Unfall gemindert werden, auch wenn es anschließend ordnungsgemäß repariert wurde. Potenzielle Käufer haben eine gewisse Skepsis gegenüber solchen Fahrzeugen und sind deshalb nur bereit, weniger zu zahlen als für ein Fahrzeug ohne Vorschaden. Diese merkantile Wertminderung wird in Gutachten qualifizierter Sachverständiger aufgeführt, aber nicht in Kostenvoranschlägen von Werkstätten.
Bei der Wertverbesserung geht es darum, dass durch den Austausch von Teilen, die im Rahmen einer Reparatur erneuert werden, das Fahrzeug einen höheren Wert erhält. Durch die Verwendung neuer Ersatzteile wird die Lebensdauer des Fahrzeugs erhöht, was es letztendlich wertvoller macht.
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