Sie hatten einen Autounfall? Bundesweiter Unfallservice!
Sie hatten einen Autounfall und brauchen jetzt sofort rechtliche und moralische Unterstützung?
Wir von SchadenNetzwerk by Justizcar GmbH sind die Experten, die Ihre Rechte durchsetzen!
Unsere hochqualifizierten Anwälte und Spezialisten für Schadenmanagement und Verkehrsrecht kennen alle Tricks und sichern Ihnen kompromisslos, was Ihnen zusteht– schnell, effektiv und ohne den Besuch und Umweg in eine herkömmliche Kanzlei.
Ganz Ohne Kostenrisiko für Sie!
Warten Sie nicht länger! Nutzen Sie unseren 24/7-Service, der digital für Sie da ist– auch am
Wochenende–und profitieren Sie von unserer nachweisbaren Erfahrung und Expertise.
Verschwenden Sie keine Zeit, Geld und Nerven mit dem Kampf
gegen die übermächtigen Versicherer!
Warum sollte man einen Rechtsdienstleister oder Anwalt einschalten?
Fachkundige Beratung:
Erhalten Sie professionelle Unterstützung und rechtliche Einschätzung zu Ihrem Fall.
Zeitersparnis:
Der Anwalt übernimmt die Kommunikation mit Versicherungen und anderen Parteien, was Ihnen Zeit spart.
Stressminderung:
Weniger persönlicher Aufwand und Stress, da der Anwalt die Formalitäten erledigt.
Gerechte Entschädigung:
Ein Anwalt hilft sicherzustellen, dass Sie eine angemessene Entschädigung für Schäden und Verletzungen erhalten.
Schutz der Rechte:
Ihr Anwalt setzt Ihre Rechte durch und vertritt Ihre Interessen.
Erfahrung im Umgang mit Versicherungen:
Anwälte kennen die Taktiken von Versicherungen und können effektiv verhandeln.
Unterstützung bei komplexen Fällen:
Bei strittiger Schuldfrage oder mehreren beteiligten Parteien ist juristische Expertise besonders wertvoll.
Prozessvertretung:
Bei Bedarf vertritt der Anwalt Sie vor Gericht.
Kein Kostenrisiko:
Bei unverschuldetem Unfall werden oft die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen.
Fristenüberwachung:
Der Anwalt achtet auf Einhaltung rechtlicher Fristen, die im Schadensfall relevant sind.
Als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden durch einen Verkehrsunfall haben Sie laut Gesetz in Deutschland, Anspruch auf verschiedene Leistungen. Dies kann variieren, aber in der Regel beinhaltet es:
Schadensersatz:
Erstattung für Reparaturen oder den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, wenn es irreparabel beschädigt ist.
Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten:
Falls Ihr Fahrzeug für einige Zeit nicht nutzbar ist, können Sie entweder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen verlangen.
Schmerzensgeld:
Bei körperlichen Verletzungen infolge des Unfalls haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld.
Heilbehandlungskosten:
Erstattung von medizinischen Kosten, die im Zusammenhang mit Verletzungen stehen, die Sie bei dem Unfall erlitten haben.
Sachverständigenkosten:
Die Kosten für einen Gutachter, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug beurteilt, können erstattet werden.
Anwaltskosten:
Wenn Sie einen Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch diese Kosten tragen.
Ersatz sonstiger Aufwendungen:
Dies kann Kosten für Abschleppen, Telefonate und Fahrtkosten zur Werkstatt oder zum Arzt umfassen.
Ein Schadenmanager steht Ihnen zur Verfügung
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
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Datenschutzhinweis
Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben, wie z. B. zur Bearbeitung Ihrer Anfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung und ist dann gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO zulässig. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
Tipps nach einem Verkehrsunfall
Das gilt zu beachten :
Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt verschuldet erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er vorher stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hiervon klar zu unterscheiden sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.
Wesentliche Hinweise zum Verhalten nach einem Autounfall:
Unterlassen Sie es, ein Schuldeingeständnis zu machen
Gehen Sie keine Diskussionen mit der Versicherung der Gegenseite ein Nehmen Sie Kontakt mit SchadenNetzwerk auf (Teilen Sie Ihren Schaden mit)
Bemühen Sie sich, Zeugen zu identifizieren
Rechtliche Basis
Das steht Ihnen zu :
- Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Verursacher des Unfalls dazu verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu erstatten, den dieser aufgrund des Unfalls unverschuldet erlitten hat.
- Das Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, als ob der Unfall nicht stattgefunden hätte.
- In Haftpflichtschadenfällen übernimmt gesetzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Rolle des Schädigers (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).
- In solchen Fällen werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, was von vertraglichen Ansprüchen aus der eigenen Kaskoversicherung klar abzugrenzen ist.
0800 – 556 9999
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Unfallservice : 0800 – 556 9999